1. Geltungsbereich
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Diese Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen.
Der Nutzer der Website kann hier die Verfügbarkeit von Reisen und
sonstigen Leistungen entsprechend seinen Wünschen und Angaben
untersuchen und Reisen sowie andere Leistungen buchen. Des weiteren
stehen allgemeine Reiseinformationen und - hinweise zur Verfügung. |
2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
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1. |
Wir treten als Vermittler zwischen dem Veranstalter von
(Pauschal-) Reisen sowie sonstigen Anbietern von Leistungen und
dem Kunden (Nutzer dieser Website) auf und sind nicht als
Vertragspartner an der Erbringung der Leistung beteiligt.
Anderes gilt nur, wenn wir im Angebot von Leistungen als
Veranstalter benannt oder gekennzeichnet sind; in diesem Fall
gelten unsere in Teil D) geregelten Reisebedingungen. |
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2. |
Die von uns im Internet dargestellten Angebote stellen KEIN
verbindliches Vertragsangebot von uns oder des jeweiligen
Veranstalters bzw. Anbieters dar. Mit der Eingabe seiner Daten
und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein
verbindliches Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhältnis kommt
zustande, wenn dem Kunden eine Annahmeerklärung zugeht.
Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße
Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen
keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit dem Kunden
kommt bei einer verfügbaren Reise oder Leistung mit dem
Veranstalter oder Leistungserbringer zustande, wenn dieser die
Annahme des Angebots des Kunden erklärt. |
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3. |
Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Durchführung der auf
der Website präsentierten oder gebuchten
Reiseleistungen/Angebote und geben keine Zusicherungen für die
Eignung oder Qualität der auf der Website dargestellten
Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der jeweilige
Veranstalter/ Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schließt. |
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3. Serviceentgelt
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1. |
Der Kunde beauftragt uns im Rahmen eines
Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die
Leistungen der Veranstalter bzw. Anbieter zu beraten und ihm
diese vermitteln. Zum Teil werden hierfür Serviceentgelte
erhoben. Die Höhe der Serviceentgelte entnehmen Sie bitte der
Übersicht der Serviceentgelte. In einzelnen Fällen sind die
Serviceentgelte auch in den Buchungsmasken gesondert
ausgewiesen. |
Übersicht der Serviceentgelte
Es gelten folgende Serviceentgelte:
Bahn
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Fahrplanauskünfte |
je Reiseziel |
EUR 3,00 |
Ausstellung von Fahrausweisen (DB-Ticket)
inkl. Platzreservierung
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bis zu einen Fahrkartenkauf von 50,- € |
je Fahrausweis |
EUR 5,00 |
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ab einen Fahrkartenkauf von 51,- € |
je Fahrausweis |
EUR 10,00 |
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Fahrausweisrücknahme |
je Fahrausweis |
EUR 10,00 |
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Gruppenfahrscheine |
je Gruppenfahrschein |
EUR 20,00 |
Fähren
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Fahrplanauskunft |
je Reiseziel |
EUR 5,00 |
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Ausstellung/Vermittlung von Fährtickets |
je Vorgang |
EUR 20,00 |
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Umbuchung/Stornierung von Fährtickets |
je Vorgang |
EUR 20,00 |
Flug
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Vertriebs- und Servicepauschale innerdeutsch/europäisch |
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bis zu einen Flugpreis von 150,- € (brutto) |
je Ticket |
EUR 25,00 |
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ab einen Flugpreis von 151,- € (brutto) |
je Ticket |
EUR 45,00 |
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Vertriebs- und Servicepauschale interkontinental |
je Ticket |
EUR 65,00 |
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Zuschlag Papierflugschein |
je Ticket |
EUR 10,00 |
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Rücknahme/Umbuchung von Flugscheinen |
je Ticket |
EUR 15,00 |
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Bestellung von Low-Cost-Flügen |
je Ticket |
EUR 20,00 |
Hotels und Mietwagen
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Hotel- und Mietwagenbuchung manuell |
je Vorgang |
EUR 10,00 |
|
Hotel- und Mietwagenbuchung manuell |
je Vorgang |
EUR 10,00 |
Visa
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Visa-Besorgung (+ Visagebühren, inkl. Porto) |
je Vorgang |
EUR 25,00 |
Sonstige Entgelte
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Ausarbeitung individueller Reiseangebote* |
je Reiseziel |
EUR 25,00 |
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Anmeldung Sitzplätze + Sondergepäck |
je Vorgang |
EUR 10,00 |
*Verrechnung erfolgt bei Buchung der Reise
Ansonsten gelten die von den Leistungsträgern oder Veranstaltern
veröffentlichten Vorschriften und Entgelte.
Bei Bezahlung der Servicepauschale per Kreditkarte erheben wir 1%
Aufschlag als geringe Kostenbeteiligung zum Disagio. Alle Preise
verstehen sich inkl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer von 19%.
Soweit für die von Ihnen gewünschte Leistung hier kein
Serviceentgelt benannt ist, achten Sie bitte auch auf in den
Buchungsmasken ausgewiesene Serviceentgelte.
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2. |
Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der
Veranstalter bzw. Anbieter zu zahlen und sofort fällig. Im
Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der Kunde nur für
in der Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers
ein Serviceentgelt zu entrichten, es sei denn, es wird
individuell etwas anderes vereinbart. |
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4. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
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Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter bzw.
Leistungserbringer gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters
bzw. Anbieters bzw. deren Leistungsträger. Diese Vertragsbedingungen und
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden in den einzelnen
Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar gemacht. Darin können z.
B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung,
Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten
geregelt sein. Der Kunde ist verpflichtet sich, sich bezüglich des
genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen Informationsquellen,
insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der Website angeboten
werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg in
zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann
sich der Kunde nicht berufen. |
5. Pflichten des Kunden
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Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich
anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese
Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem
Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich
gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.
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6. Versicherungen
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Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses
von geeigneten Versicherungen, insbesondere
- einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer
Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder
Krankheit,
- Reisegepäckversicherung,
- Auslandskrankenversicherung
hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer
der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich dem
Kunden. |
7. Zahlung des Preises
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1. |
Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellen
und diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen
und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters.
Unberührt bleiben die Rechte zur Einziehung uns zustehender
Serviceentgelte. |
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2. |
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen Regelungen des
jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Soweit wir Zahlungen
für Veranstalter einer Pauschalreise entgegennehmen, so dürfen
wir vor Ende der Reise erst nach Erteilung des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf
den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir
in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach
Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des
Reisepreises. |
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3. |
Wir behalten uns das Recht vor, etwaige Entgelte, die uns oder
dem Veranstalter bzw. Anbieter in Bezug auf eine Buchung mit
Kreditkarte oder per Banklastschrift entstehen, zusätzlich zu
berechnen. Der Kunde wird über entsprechende Entgelte
benachrichtigt. Wir behalten uns vor, etwaige
Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei
Banklastschrift an den Kunden weiterzuberechnen. |
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8. Haftung
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1. |
Wir haften nicht für den Vermittlungserfolg oder die Erbringung
der Leistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit
der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird. Bei der Erteilung
von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes haften wir
für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die
korrekte Weitergabe an den Kunden. Eine Haftung für die
Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676 BGB nicht.
Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag
abgeschlossen wurde. |
|
2. |
Wir sind in dem uns zumutbaren Umfang bemüht sicherzustellen,
dass die auf der Website verfügbaren Informationen, Software und
sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise,
Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
aktuell, vollständig und richtig sind. |
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3. |
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit,
Vollständigkeit und Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von
fremden Inhalten, es sei denn, es treffen uns diesbezüglich
gesetzliche Haftungsgründe. |
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4. |
Im Übrigen haften wir bei Schäden, die nicht Körperschäden sind,
nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei
Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und bei einer Haftung
für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten). |
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5. |
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die
Haftung von uns auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden
und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der gebuchten Leistung
begrenzt. |
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6. |
Wir haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden Verlust,
Untergang oder Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit
der Versendung.
Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen
beruhen auf den Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter. Diese
stellen keine Zusicherung von unserer Seite dar. Sämtliche auf
der Website präsentierten Leistungen sind nur begrenzt
verfügbar. Wir haften nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung
zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit uns
fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei
Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein
mussten. Insoweit ist die Haftung von uns für das Kennenmüssen
solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beschränkt. |
|
7. |
Ansprüche des Kunden aus dem mit dem Veranstalter bzw. Anbieter
und dem Kunden geschlossenen Vertrag sind vom Kunden - unter
Wahrung der dafür vorgesehenen Fristen - allein beim
Veranstalter bzw. Anbieter in der dafür vorgesehenen Form
geltend zu machen. |
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9. Ausschlussfrist und Verjährung
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Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Geschäftsbesorgung/
Vermittlung durch uns hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung gegenüber
uns geltend zu machen. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter
Handlung verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber uns in einem Jahr
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung.
|
Vorbemerkung:
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Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen nur für
die Fälle Anwendung finden, in den wir Veranstalter der von Ihnen
gebuchten Reise im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte
hierzu insbesondere auch die im Teil
A) Vorbemerkungen
niedergelegten Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen die
Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise vorliegt.
|
1. Abschluss des Reisevertrages
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1. |
Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns als Veranstalter den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung
erfolgt unter Nutzung der dafür vorgesehenen Buchungsroutine im
Internet. Lediglich in den Fällen, in denen dies ausdrücklich in
der Reisebeschreibung, der Buchungsroutine, dem Katalog, oder
dem Prospekt niedergelegt ist, kann die Anmeldung in der dort
benannten Form auch schriftlich, mündlich, fernmündlich, per
Telefax bzw. Email erfolgen. |
|
2. |
Die von uns im Internet oder in sonstigen der Buchung zugrunde
liegenden Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten
Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des
Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches
Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch
für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat. |
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3. |
Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße
Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen
keine Annahme des Angebotes dar. |
|
4. |
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die
Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel
bei Buchungen im Internet durch eine elektronisch übermittelte
Annahmeerklärung. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
stellen wir die Reisebestätigung zur Verfügung. |
|
2. Leistungen sowie Leistungsänderungen
|
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|
1. |
Allein maßgeblich für die vom Veranstalter geschuldete Leistung
ist die Leistungsbeschreibung im Internet und der Inhalt der
Reisebestätigung. Andere Beschreibungen der Reiseleistungen
einschließlich der dortigen Preisangaben werden nur und
lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in der im Internet
veröffentlichen Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich Bezug
genommen wird. Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam
getroffene zusätzliche Vereinbarungen. |
|
2. |
Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. |
|
3. |
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. |
|
4. |
Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. |
|
5. |
Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der
Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung
über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu
machen. |
|
3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
|
|
|
|
1. |
Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf
den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir
erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu
20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis
angerechnet. Die Restzahlung wird drei Wochen vor Reiseantritt
bei uns eingehend fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben
ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.2 genannten
Grund abgesagt werden kann. |
|
2. |
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reispreis EUR 75,- nicht, so
darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines
Sicherungsscheines verlangt werden. |
|
3. |
Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche
Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die
Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir
Ihnen die Voucher oder Ihre Legitimation per Fax, Email,
mündlich oder in ansonsten geeigneter Weise übermitteln. |
|
4. Preiserhöhung
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|
|
|
1. |
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten
Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
|
1. |
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: |
| |
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können
wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. |
| |
b) In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die
Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen. |
|
|
2. |
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben,
wie Hafen- oder Flughafengebühren, gegenüber uns erhöht, so kann
der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag
heraufgesetzt werden. |
|
3. |
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch
nicht eingetreten sowie bei Vertragsschluss für uns nicht
vorhersehbar waren. |
|
4. |
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir
den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine
Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie bis zum 21. Tag vor dem
vereinbarten Reistermin verlangt wird. Bei Preiserhöhungen um
mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir
in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. |
|
5. |
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Änderung des Reisepreises uns gegenüber
geltend zu machen. |
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5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und
Umbuchung
|
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1. |
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der
Veranstalter verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit
der Kunde vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht
antritt. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der
Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und
für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von
ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei
der Berechung des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen
der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann
diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt
berechnen: |
a) bei Flugpauschalreisen:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
- ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
- ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
- ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
- ab Nichtantritt 75%
b) bei Kreuzfahrten:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
- ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
- ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
- ab dem 14. vor Reiseantritt 80%
c) Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Appartements:
- zum 61. Tag vor Reiseantritt 20%
- dem 60. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%
- dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%
|
2. |
Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein
oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die
von uns geforderte Pauschale. |
|
3. |
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung. |
|
4. |
Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart,
der Unterkunft, o.ä.) besteht kein Anspruch. Erfüllen wir den
Umbuchungswunsch gleichwohl werden pauschal EUR 25,- pro Person
(bei Nur-Flug-Leistungen EUR 15,- pro Person ) berechnet.
Nach Beginn der in Ziffer 5.1. genannten Fristen ist eine
Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen. |
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6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
|
|
|
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen
wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden
wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen. |
7. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
|
|
|
Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen,
wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen
Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechen lassen, die wir aus der anderweitigen
Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen,
einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
|
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
|
|
|
|
1. |
Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl können wir nur
dann zurücktreten, wenn |
| |
a) in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die
Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor
Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim Reisenden zugegangen
sein muss, benannt wurde und |
| |
b) auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar
hingewiesen wurde. |
|
2. |
Ein Reiserücktritt muss spätestens am 23. Tag vor dem
vereinbarten Reiseantritt beim Reisenden zugegangen sein. Ist
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, erfolgt die
Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich. |
|
3. |
Wird die Reise wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird die
geleistete Zahlung unverzüglich zurückerstattet. |
|
9. Beschränkung der Haftung
|
|
|
|
1. |
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, |
| |
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder |
| |
b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. |
|
2. |
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadenersatzansprüche aus deliktischer Haftung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für
Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und
Reise.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang
mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der
Beschränkung unberührt. |
|
3. |
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-
und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs-
und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung
und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so
gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht
Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind. |
|
4. |
Der Veranstalter haftet jedoch |
| |
a) für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom
ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen
Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die
Unterbringung während der Reise beinhalten, |
| |
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des
Veranstalters ursächlich geworden ist. |
|
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
|
|
|
|
1. |
Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. |
|
2. |
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.
Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das
Abhilfeverlangen an uns direkt zu richten. |
|
3. |
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist
keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und
aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen -
kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge
eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund
nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe
bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von
dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach
aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf
Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in
Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse
waren. |
|
4. |
Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht
anzuzeigen, so stehen Ihnen Ansprüche nicht zu.. |
|
5. |
Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern
bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und
Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung
des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit
der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage,
nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung
gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften
lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die
Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der
Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters
anzuzeigen. |
|
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
|
|
|
|
1. |
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat
der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu
machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die
Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellverzögerungen bei Gepäck
oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.5.
Diese sind bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei
Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu melden. |
|
2. |
Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise
nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den
Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. |
|
3. |
Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen
Verjährungsfrist. |
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12. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
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1. |
Wir stehen dafür ein, dass Kunden, die Staatsangehörige der
Europäischen Gemeinschaft sind, über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie
deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet
werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Bei unseren Auskünften gehen wird davon aus,
dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden bzw. eines
Mitreisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit
etc.) oder Umstände vorliegen, die für die sachgerechte Auskunft
bekannt sein müssen. |
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2. |
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei
denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. |
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3. |
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den
Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch
unterrichtet wurde. |
|
4. |
Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und
Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig
informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und
anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine
Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern,
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben
unsere gesetzlichen Informationspflichten. |
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13. Informationspflicht zur Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
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Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den
Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die
ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die
wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft zu benennen und danach der
Reisende entsprechend zu informieren, sobald die ausführende
Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden
Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich
hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende
Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen
vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der
genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei
denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag.
Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem
Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005
veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften
ist auf der Internet-Seite
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ abrufbar.
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